Die Vermessung eines Grundstücks ist ein wesentlicher Schritt jedes Bauvorhabens. Ohne genaue Daten riskieren Sie spätere Probleme bei Planung, Genehmigung und Bauausführung. In diesem Artikel erhalten Sie eine Übersicht aller Kosten und den Ablauf von Grundstücksvermessungen.
Artikelübersicht:
- Was kostet eine Grundstücksvermessung?
- Grundstück vermessen: Beispiele aus der Praxis
- Kostenrechner für die Grundstücks- und Gebäudevermessung
- Wer zahlt die Vermessungskosten?
- Wann sollte das Grundstück vermessen werden?
- Wie ist der Ablauf von Grundstücksvermessungen?
- Welche Arten der Grundstücksvermessung gibt es?
- Wann muss ein Grundstück neu vermessen werden?
- Wer kann mein Grundstück oder Haus vermessen?
Das Wichtigste zuerst
- Grundstücksvermessungen kosten 500 bis 3.700 €.
- Die Kosten variieren je nach Art und Aufwand, z. B. sind Grenzanzeigen günstiger als Teilungsvermessungen.
- In der Regel zahlt der Grundstückseigentümer die Vermessungskosten.
- Wichtige Arten sind u. a. die Grenzanzeige, die Grenzvermessung, die Gebäudeeinmessung und der amtliche Lageplan.
- Eine Vermessung ist bei Bau, Kauf, Teilung oder fehlenden Grenzsteinen notwendig.
WAS KOSTET EINE GRUNDSTÜCKSVERMESSUNG?
Grundstücksvermessungen kosten in Deutschland 500 bis 3.700 €. Während Sie für eine Gebäudeeinmessung 500 bis 1.200 € zahlen, müssen Sie bei einer Teilungsvermessung mit 2.600 bis 3.700 € rechnen. Für eine Grenzvermessung entstehen Kosten zwischen 1.000 und 1.500 €, für eine Grenzanzeige 600 bis 1.200 €.
Die Preisunterschiede begründen sich mit dem Aufwand jeder Vermessungsart. Eine Grenzanzeige ist vergleichsweise günstig, weil nur vorhandene Grenzpunkte überprüft werden. Bei einer Grenzvermessung oder Grenzfeststellung müssen Grenzsteine neu gesetzt oder rechtlich gesichert werden. Am aufwändigsten sind Teilungsvermessungen und amtliche Lagepläne, da hier umfangreiche Messungen, Berechnungen und Katastereinträge erforderlich sind.
GRUNDSTÜCK VERMESSEN: BEISPIELE AUS DER PRAXIS
Nehmen wir als Beispiel den Bau eines Einfamilienhauses auf einem 600 m² großen Grundstück. Hier können unterschiedliche Vermessungsarten erforderlich sein: eine Gebäudeeinmessung für den Bauantrag, eine Grenzanzeige zur Überprüfung der Grundstücksgrenzen, und gegebenenfalls eine Grenzvermessung, wenn Grenzsteine fehlen oder unklar sind. Diese Verfahren unterscheiden sich deutlich im Aufwand und in den Kosten.
Die Kosten könnten folgendermaßen ausfallen:
| Kriterium | Gebäudeeinmessung | Grenzanzeige | Grenzvermessung |
|---|---|---|---|
| Zweck | Bauantrag und Katastereintrag | Kontrolle vorhandener Grenzpunkte | Festlegung oder Erneuerung der Grundstücksgrenzen |
| Aufwand | Mittlerer Aufwand, genaue Bauwerksaufnahme erforderlich | Geringer Aufwand, rein prüfend | Hoher Aufwand, Vermarkung und Katastereintrag |
| Kosten | 800 € | 600 € | 1.500 € |
KOSTENRECHNER FÜR DIE GRUNDSTÜCKS- UND GEBÄUDEVERMESSUNG
Mit Kostenrechner wie dem Kostenkalkulator Vermessungsbüro Nooitrust oder dem Gebührenrechner vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein können Sie die voraussichtlichen Gebühren für Ihre Vermessung online berechnen. Grundlage sind die jeweiligen Vermessungsgebührenordnungen (VermGebO). Sie geben Grundstücksgröße, Anzahl der Grenzpunkte und Art der Vermessung ein und erhalten sofort eine Kostenschätzung.
WER ZAHLT DIE VERMESSUNGSKOSTEN?
Die Vermessungskosten zahlt in der Regel der Grundstückseigentümer. Wenn Sie ein Grundstück kaufen und eine Teilungsvermessung oder Grenzfeststellung notwendig wird, tragen Sie als neuer Eigentümer die Kosten. Bei einem Neubau müssen Sie als Bauherr ebenfalls die Gebäudeeinmessung bezahlen, da sie für den Katastereintrag vorgeschrieben ist.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei amtlichen Vermessungen im öffentlichen Interesse, übernimmt die Kommune oder das Land die Kosten.
WANN SOLLTE DAS GRUNDSTÜCK VERMESSEN WERDEN?
Ein Grundstück sollte immer dann vermessen werden, wenn genaue Grenz- oder Gebäudedaten für ein Bauvorhaben oder den Katastereintrag benötigt werden. Vor dem Hausbau ist eine Gebäudeeinmessung Pflicht, damit Lage und Größe des Bauwerks im Liegenschaftskataster eingetragen werden können. Auch beim Grundstückskauf, bei einer Teilung oder wenn Grenzsteine fehlen, ist eine Vermessung sinnvoll. So vermeiden Sie Streit mit Nachbarn und schaffen Rechtssicherheit für Bau und Eigentum.
WIE IST DER ABLAUF VON GRUNDSTÜCKSVERMESSUNGEN?
Der Ablauf einer Grundstücksvermessung folgt einem festen Verfahren, das vom Antrag bis zum Katastereintrag reicht. So läuft eine Vermessung Schritt für Schritt ab:
Antrag stellen
Sie beauftragen ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro oder das Katasteramt.
Prüfung der Unterlagen
Katasterkarten und vorhandene Grenznachweise werden geprüft.
Vorbereitung vor Ort
Das Vermessungsbüro stimmt den Termin mit Ihnen und ggf. den Nachbarn ab.
Vermessung im Gelände
Grenzpunkte und Gebäude werden mit modernen Messgeräten wie z. B. Theodoliten aufgenommen.
Grenzfeststellung
Falls erforderlich, werden Grenzpunkte gesetzt oder bestätigt, meist im Beisein der Nachbarn.
Berechnung und Dokumentation
Die Messergebnisse werden ausgewertet und ins Kataster übernommen.
Kostenbescheid
Sie erhalten den Gebührenbescheid nach der Gebührenordnung des Bundeslandes.
WELCHE ARTEN DER GRUNDSTÜCKSVERMESSUNG GIBT ES?
Je nach Anlass und rechtlicher Vorgabe werden verschiedene Arten der Grundstücksvermessung durchgeführt. Die wichtigsten sind:
Grenzanzeige
Vorhandene Grenzpunkte werden vor Ort sichtbar gemacht, ohne dass neue Einträge ins Kataster erfolgen. Sie dient der Orientierung und Klarheit über bestehende Grenzen.Grenzvermessung
Grenzen werden neu bestimmt oder überprüft. Fehlende Grenzsteine werden gesetzt und die Ergebnisse im Kataster nachgetragen.Grenzfeststellung
Bestehende Grenzen werden rechtlich gesichert und protokolliert, oft in Anwesenheit der Nachbarn.Teilungsvermessung
Ein Grundstück wird in mehrere Parzellen geteilt, etwa für den Verkauf oder die Bebauung. Jede Teilfläche erhält eine eigene Flurstücksnummer und wird im Kataster eingetragen.Gebäudeeinmessung
Neubauten werden nach Fertigstellung eingemessen und ins Liegenschaftskataster eingetragen. Diese Einmessung ist in den meisten Bundesländern verpflichtend.Amtlicher Lageplan
Für den Bauantrag wird ein detaillierter Lageplan erstellt, der alle Grenzen, Gebäude und topografischen Merkmale enthält.WANN MUSS EIN GRUNDSTÜCK NEU VERMESSEN WERDEN?
Ein Grundstück muss neu vermessen werden, wenn sich seine Grenzen oder die Bebauung ändern. Das ist zum Beispiel bei einer Teilung für den Verkauf, beim Zusammenschluss mehrerer Flurstücke oder bei Unklarheiten über den Grenzverlauf erforderlich. Auch nach dem Bau eines Hauses ist eine Gebäudeeinmessung Pflicht, damit das Gebäude ins Liegenschaftskataster eingetragen wird. In Fällen wie einem Anbau, einer Grundstückszusammenlegung oder wenn Grenzsteine fehlen, ist ebenfalls eine neue Vermessung notwendig.
WER KANN MEIN GRUNDSTÜCK ODER HAUS VERMESSEN?
Ihr Grundstück oder Haus kann nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder vom zuständigen Vermessungsamt vermessen werden. ÖbVI arbeiten freiberuflich, sind aber staatlich anerkannt und zur Einhaltung der Vermessungsgesetze verpflichtet. Sie führen amtliche Vermessungen wie Grenzfeststellungen, Teilungsvermessungen oder Gebäudeeinmessungen durch. Für einfache Lagepläne oder baubegleitende Messungen können auch private Vermessungsbüros beauftragt werden, sofern keine hoheitliche Eintragung ins Kataster erforderlich ist.
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